Zulassung von Hunden auf dem Südplatz
Hunde-Etikette
In der Jahreshauptversammlung vom 22. April 2026 wurde von den Mitgliedern beschlossen, dass das Mitführen von Hunden auf dem Südplatz einschl. der Clubhausterrasse unter bestimmten Voraussetzungen ab sofort zugelassen ist.
Für das Mitführen von Hunden auf dem Südplatz sind folgende Vorrausetzungen durch den Hundehalter/-führer einzuhalten:
der Hundehalter registriert sich 1x jährlich im Service Center mit seinem Namen und der Hunderasse seines mitzuführenden Hundes; zudem weist er den vorhandenen Hundehalter-Haftpflichtversicherungsschutz nach; mit seiner Unterschrift erkennt der Hundehalter die nachstehenden Regelungen an
sogn. Kampfhunde lt. NRW-Liste wie „Pittbull“, „American Staffordhire“, „Bullterrier“, „Rottweiler“ u. Kreuzungen sind generell im GCH nicht zugelassen
das Mitführen von Hunden ist ausschließlich auf dem Südplatz des GCH zugelassen; der Südplatz und das Clubhaus wird zu diesem Zweck vom GCH als öffentliche Fläche / Parkanlage erklärt; bei Zuwiderhandlungen kann der GCH und seine Vertreter Bußgelder für die Jugend-Förderung erlassen
das Mitführen von Hunden an Wochenenden, an Feiertagen ist vor 13:00 h nicht gestattet
das Mitführen von Hunden, während eines GCH-Turniers ist nicht gestattet
Hunde sind auf der Clubhausterrasse angeleint zulässig, nicht im Clubhaus des GCH; der GCH mit seinen Vertretern haben auf dem gesamten Gelände einschl. des Clubhauses Hausrecht; der Hundehalter/-führer erkennt das Hausrecht an und folgt den Anweisungen der Vertreter
das Mitführen von Hunden wird vor der Runde im Service-Centerangemeldet; das Service-Center gibt dem Platzmarshall einen Hinweis
die Hunde werden während des Aufenthaltes auf dem gesamten GCH-Gelände mit kurzer Leine und auf der Golf-Runde am Trolley / Cart angeleint geführt
während der Golfrunde dürfen max. 1 Hund im 2- u./o. 3-Flight bzw. max. 2 Hunde im 4-Flight mitgeführt werden
Hinterlassenschaften (Hundekot) des Hundes werden vom Hundehalter/-führer umgehend sach-/fachgerecht entsorgt
Der Vorstand; 28. April 2026
