AUFNAHMEORDNUNG / AUFNAHMEGEBÜHR
gültig ab 01.09.2025
A. | Ordentliche Mitglieder | Aufnahmegebühr |
---|---|---|
1. | Einzelmitglied, unbefristet | 2.500,00 € |
2. | Ehepaarmitglied, unbefristet, 1. Person | 2.500,00 € |
3. | Ehepaarmitglied, unbefristet, 2. Person | 2.000,00 € |
* gem. Erläuterung Nr. 3
B. | Außerordentliche Mitglieder | Aufnahmegebühr |
---|---|---|
1. | Jugendliches Mitglied, bis Vollendung des 12. Lj. | 0,00 € |
2. | Jugendliches Mitglied, bis Vollendung des 18. Lj. | 150,00 € |
3. | Jugendliches Mitglied ab 18. Lj. bis Abschluß der Ausbildung; max. bis Vollendung des 27. Lj. | 250,00 € |
4. | Zeitweiliges Mitglied - Schnupperjahr - befristet, 12 Monate (1 Jahr) | 0,00 € |
5. | Zeitweiliges Mitglied - Jahresmitgliedschaft - befristet, 12 Monate (1 Jahr) | 0,00 € |
6. | Zeitweiliges Mitglied - Einstiegsmitglied - befristet, 12 Monate (1 Jahr)** | 0,00 € |
7. | Karrieremitgliedschaft zeitw. (25. bis voll. 33 Lj.) - befristet, 12 Monate (1 Jahr)* | 0,00 € |
* Spielrecht B7: wochentags ab 16.00 Uhr
Wochenende und Feiertag ab 12.00 Uhr
** Spielrecht B6: wochentags ganztägig
Wochenende und Feiertag ab 15.00 Uhr
ERLÄUTERUNGEN ZUR AUFNAHMEORDNUNG
1. Ergänzend gelten die Bestimmungen der Satzung und der Vereinsgeschäftsordnung in der jeweils gültigen Fassung.
2. Als Ehepaarmitglied gelten auch Personen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, ganz gleich welchen Geschlechts.
3. Ein Wechsel von befristeten Mitgliedschaften in die ordentliche Mitgliedschaft A1-A3 ist möglich.
4. Für jugendliche Mitglieder i.S. des § 4 Abs. 3 Satz 3 der Satzung des GCH, deren Mitgliedschaft durch Abschluss der Ausbildung bzw. durch Erreichen der Altersgrenze beendet ist und die unmittelbar eine unbefristete ordentliche Mitgliedschaft beantragen, beträgt der Aufnahmebeitrag nach mind. 5 Jahren Zugehörigkeit als jugendliches Mitglied 1.500 €.
5. Der Vorstand ist berechtigt, zeitlich begrenzte Kampagnen mit Sonderkonditionen für die im Rahmen der Kampagnen neu aufzunehmenden und definierten Gruppen für Aufnahmebeiträge durchzuführen.
6. Bei einem Wechsel aus einem anderen vom DGV anerkannten Golfclub und Eintritt als aktives ordentliches, unbefristetes Mitglied, kann nach Prüfung des Vorstands und bei Nachweis über die getätigte Zahlung, eine Anrechnung des bereits gezahlten Aufnahmebeitrags auf die aktuelle Aufnahmegebühr des GCH erfolgen.
Die mögliche Anrechnung des Aufnahmebeitrags setzt eine Mitgliedschaft im GCH von mindestens zwei Jahren voraus.
Ein Umstieg in das Clubwechslermodell nach vorheriger Einstiegsmitgliedschaft ist nicht möglich.
Bei Gruppenanfragen ist der Vorstand berechtigt, einen angemessenen Gruppenrabatt zu beschließen.