
Jahresbeiträge ab dem 01.01.2025
beschlossen in der o. Mitgliederversammlung vom 20.05.2025
A. | Ordentliche Mitglieder | Preis |
---|---|---|
1. | Einzelmitglied, unbefristet/befristet | 2.250,00 € |
2. | Ehepaarmitglied, unbefristet/befristet | 2.150,00 € |
3. | Einzelmitglied, passiv | 540,00 € |
4. | Ehepaarmitglieder, passiv pro Person | 480,00 € |
B | Außerordentliche Mitglieder | Preis |
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1. | Jugendliches Mitglied, ab vollendetem 18. Lj. bis Abschluss der Ausbildung; max. bis Vollendung des 27. Lj. | 575,00 € |
2. | Jugendliches Mitglied, ab vollendetem 18. Lj. bis Abschluss der Ausbildung; max. bis Vollendung des 27. Lj. - passiv | 250,00 € |
3. | Jugendliches Mitglied bis Vollendung des 12. Lj. | 300,00 € |
3a. | Jugendliches Mitglied "family" bis Vollendung des 12. Lj. | 175,00 € |
4. | Jugendliches Mitglied bis Vollendung des 18. Lj. | 450,00 € |
4a. | Jugendliches Mitglied "family" bis Vollendung des 18. Lj. | 315,00 € |
5. | Zeitweiliges Mitglied - Schnupperjahr befristet, 12 Monate (einmalig) | 2.250,00 € |
6. | Zeitweiliges Mitglied - Jahresmitgliedschaft befristet, 12 Monate (beliebig verlängerbar) | 2.900,00 € |
7. | Zeitweiliges Mitglied - Einstiegsmitgliedschaft, befristet 12 Monate, Spielrecht über 24x9 Loch** | 1.000,00 € |
8. | Zeitweiliges Mitglied - Einstiegsmitgliedschaft, befristet 12 Monate, Spielrecht über 24x9 Loch (im 2. Jahr)** | 1.400,00 € |
9. | Zeitweiliges Mitglied - Spielrecht Südplatz befristet, 12 Monate | 1.600,00 € |
10. | Karrieremitglied, bis Vollendung des 28. Lebensjahrs* | 1.150,00 € |
11. | Karrieremitglied, 29. bis Vollendung des 33. Lebensjahrs* | 1.350,00 € |
12. | Ruhendes Mitglied, gem. Bedingung der Satzung | 0,00 € |
C. | Ordentliche und außerordentliche Mitglieder | Preis |
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1. | ab dem vollendeten 80. Lebensjahr*** | 1.675,00 € |
* Spielrecht B9, B10, B11: wochentags ab 16.00 Uhr
Wochenende und Feiertag ab 12.00 Uhr
** Spielrecht B8: wochentags ganztägig
Wochenende und Feiertag ab 15.00 Uhr
*** Außerordentliche Mitglieder zahlen bei
Vertragsverlängerung einen zusätzlichen
Aufpreis von 600,- €.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BEITRAGSORDNUNG
- Ergänzend gelten die Bestimmungen der Satzung und der Vereinsgeschäftsordnung in derjeweils gültigen Fassung.
- Als Ehepaarmitglied gelten auch Personen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.
- Neben den o.g. Beträgen hat jedes Mitglied die DGV-Umlage und die sonstigen jährlich wiederkehrenden Zahlungen in der jeweils gültigen Höhe zu leisten. Diese sind per Lastschriftbzw. per Überweisung zu entrichten.
- Mit jeder Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,- in Rechnung gestellt.
- Der Jahresbeitrag für ein jugendliches Mitglied und ein Karrieremitglied richtet sich nachder Beitragsstufe für das Jahr, in dem das Mitglied die neue Altersklasse erreicht.
- Eine Spielberechtigung auf den Übungsanlagen und den beiden Golfplätzen besteht nur bei fristgemäßem Eingang aller fälligen Zahlungen.
- Die Spielberechtigung ist durch Aufkleben der Jahresmarke auf dem Clubanhänger zudokumentieren.
- Der Beitrag für passive Mitglieder gilt nur, wenn die passive Mitgliedschaft mindestens 12 Monate besteht. Passive Mitglieder haben ein fünfmaliges Spielrecht (10x9 Loch oder 5 x 18 Loch). Über das gewährte Spielrecht hinaus haben passive Mitglieder kein Nutzungsrecht am Golfplatz. Die Nutzung der Übungsanlagen ist unbeschränkt möglich. Passive Mitglieder erhalten keinen DGV-Ausweis. Die Ausgabe von DGV-Ausweisen ist in den Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des Deutschen Golf Verband e.V. geregelt. An Golfspieler, die nicht über ein mindestens zwölfmonatiges Nutzungsrecht an einem Golfplatz verfügen, darf der DGV-Ausweis nicht ausgegeben werden. Ein Übergang auf ein aktive Mitgliedschaft ist einem passiven Mitglied jederzeit möglich.
- Mitgliedschaften beginnen jeweils zum 1. des Monats.
- Der Jahresbeitrag für eine zeitweilige Mitgliedschaft mit einer Befristung von 12 Monaten wird in voller Höhe sofort fällig.
- Der 1. Jahresbeitrag für alle weiteren Mitgliedschaften wird sofort fällig und zwarfür die Zeitdauer bis zum Jahresende.
- Der Vorstand wird ermächtigt, den Mitgliedern der 1. Herrenmannschaft und der 1. Damenmannschaft einen Sonderstatus zu erteilen.
- Mitglied, so wird ihm bis zur Vollendung des 33. Lebensjahrs, der für seine Altersgruppe entsprechende Karrierebeitrag gewährt.
- Die Jahresmitgliedschaft B6 ist beliebig verlängerbar und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn keine Kündigung gem. §8 Abs. 2 der Satzung erfolgt. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
- Die Karrieremitgliedschaften B10 und B11 verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn keine Kündigung gem. §8 Abs.2 der Satzung erfolgt. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
- Die Einstiegsmitgliedschaft B8 gilt für maximal 24 Monate.
- Jugendliche "Family" sind Kinder oder Enkel von Mitgliedern.