Immer aktuell informiert mit dem Newsletter des Golfclub Hösel.
[Briefanrede] [Titel] [Name], die Pandemie bestimmt leider immer noch weitgehend unseren Alltag. Ab dem 24.11.2021 tritt die neue Coronaschutzverordnung in Kraft, die einige Änderungen für den Freizeitbereich und somit für unseren Golfclub beinhalten. Mit der Einführung der 2 G-Regel dürfen aufgrund der behördlichen Vorgaben derzeit nicht immunisierte Mitglieder und Gäste unsere Golfanlage nicht mehr betreten. Für immunisierte Personen gibt es kaum Änderungen, denn das Golfspielen ist weiter erlaubt und die Organisatoren der Seniorenwinterrunde und der "Nikolaus" freuen sich auf Ihre Turnierteilnahme. Wir haben die Informationen aus der Verordnung kurz zusammengefasst. Kommen Sie gut durch den Winter und bleiben Sie gesund.
Matthias Nicolaus Geschäftsführer |
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| Neue Coronaschutzverordnung gültig ab dem 24.11.2021 - 2G auf Freizeitanlagen |
Neue Coronaschutzverordnung ab dem 24. November 2021 Die Landesregierung hat ab sofort die folgenden Maßnahmen zur Begrenzung der erneut steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen für den Kultur- und Freizeitbereich beschlossen.
Einführung von 2G-Regeln im Kultur- und Freizeitbereich Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind. Darunter fallen Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen. Der Besuch von Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkten und Volksfesten fällt ebenso unter diese Regelung wie touristische Übernachtungen oder die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseurbesuche).
Somit gilt die 2G-Regelung für das gesamte Gelände der Golfanlage und auch für alle Innenbereiche des Clubs.
Dies betrifft alle golferischen Aktivitäten; sei es die individuelle Golfrunde und das Üben auf den Übungsanlagen, das Training der Mannschaften, das Einzeltraining bei den Pros, das Fitnesstraining sowie die Teilnahme an Wettspielen.
Regelungen für Kinder- und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen freigestellt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.
Kontrolle und Überprüfung Dem Golfclub als Betreiber der Golfanlage obliegt die Überprüfung der Impf- und Genesenennachweise. Im Rahmen angemessener Stichproben ist ein Abgleich der Nachweise mit dem amtlichen Ausweisdokument vorzunehmen. Somit bitten wir Sie, jederzeit beim Besuch der Golfanlage die Nachweise bereitzuhalten.
Die Mitarbeiter des Clubs werden stichprobenweise die Nachweise kontrollieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. |
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