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Mai 2021

Liebe Mitglieder,

die deutschlandweit sinkende 7-Tage-Inzidenz gibt Hoffnung, dass die Regeln der Corona-Notbremse bald aufgehoben werden können. Damit das auch im Kreis Mettmann möglich wird, muss die Inzidenz die Grenze von 100 mindestens 5 Tage lang unterschreiten. Heute liegt dieser Wert zwar noch bei 118, aber wenn sich die Situation weiter entspannt, normalisiert sich hoffentlich auch bald unser Sportbetrieb und vor allem unser Clubleben.

Dazu gehört auch die Durchführung unserer Mitgliederversammlung, die wir für den 01.07.2021 in der Stadthalle Ratingen geplant haben. Wir sind in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung und sind zuversichtlich, dass wir die Veranstaltung mit einem Hygienekonzept ähnlich wie schon 2020 durchführen können. Die offizielle Einladung erhalten Sie in Kürze, selbstverständlich auch mit allen dazugehörenden Unterlagen.

Wir möchten Ihnen aber schon heute den Geschäftsbericht für das Jahr 2020 sowie Informationen zu der vom Vorstand vorgeschlagenen Satzungsänderung zukommen lassen. So haben Sie vielleicht Gelegenheit, sich frühzeitig mit den Inhalten vertraut zu machen. Bei der Mitgliederversammlung werden wir Ihre Anmerkungen und Fragen dann gemeinsam erörtern.

Übrigens, wir sind mit den Behörden nicht nur wegen der Durchführung der Mitgliederversammlung, sondern auch wegen der Durchführung der ersten Ligaspiele im Kontakt. Die Wiederaufnahme des Turnierbetriebs – hoffentlich bald auch wieder der clubinternen Wettspiele – wäre ein großer Schritt in Richtung Normalisierung.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Pfingstfest und viel Vergnügen auf Ihren Golfrunden.

Christian F. Seidler

Mitglied des Vorstands

 

Geschäftsbericht 2020

Mit diesem Geschäftsbericht möchten wir Ihnen, wie in den vergangenen Jahren, die Jahresinformation zum Geschäftsverlauf fortführen. Dem Vorstand ist es wichtig, der Mitgliedschaft einen umfassenden Einblick in die derzeitige wirtschaftliche Situation und die Entwicklung unseres Clubs zu ermöglichen. Der vorgelegte Geschäftsbericht gewährt neben dem Bericht über unseren Verein einen Einblick in den sich stetig verändernden Golfmarkt.

Sie können den Geschäftsbericht im mitgliederinternen Bereich über einen Klick hier einsehen.

Satzungsänderung

Satzungsänderung

Der Vorstand hatte in der Mitgliederversammlung 2020 angekündigt, die Vereinssatzung insgesamt auf ihre Praktikabilität und Zeitgemäßheit zu überprüfen sowie ggf. Vorschläge für eine Modernisierung zu entwickeln. Nach interner Beratung und externer juristischer Prüfung legt der Vorstand nun der diesjährigen Mitgliederversammlung behutsame Satzungsänderungen zur Entscheidung vor. Diese zielen vor allem darauf, den Verein auch in schwierigeren Zeiten entscheidungsfähig zu halten.

Den Entwurf der neuen Satzung sowie die Gegenüberstellung der alten und der vorgeschlagenen, neuen Fassung finden Sie bereits jetzt auf unserer Homepage unter der Rubrik <Mitglieder intern>. Sie erhalten die Unterlagen auch mit der Einladung zur Mitgliederversammlung, die in Kürze versandt wird. Selbstverständlich wird der Vorstand die Änderungsvorschläge in der Mitgliederversammlung mündlich erläutern. Um Ihnen die Prüfung und Entscheidung zu erleichtern, möchten wir Ihnen schon vorab die Gründe für die vorgeschlagenen Änderungen darlegen.

Die Corona-Krise zeigt uns bereits zum zweiten Male, welche Probleme entstehen, wenn die Mitgliederversammlung nur verspätet und unter starken Sicherheitsvorkehrungen stattfinden kann. Ohne einen genehmigten Haushalt ist die Führung der Vereinsgeschäfte äußerst problematisch. Der Vorstand schlägt deshalb als wichtigste Satzungsänderung vor:

§ 10, Einfügung der Ziffer 8:

Die Mitgliederversammlung kann als Präsenz- oder Online-Veranstaltung oder im Umlaufverfahren durchgeführt werden. Bevorzugte Versammlungsform ist die Präsenzveranstaltung. Aus besonderen Gründen (z.B. eine Pandemie) kann der Vorstand nach Anhörung des Ehrenrats eine Online-Veranstaltung einberufen oder Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren fassen lassen. Für Beschlüsse im Umlaufverfahren wird ein Quorum von 50% benötigt. Bei Wahlen sind Beschlüsse im Umlaufverfahren unzulässig.  

Neben der Versammlungsform ist die Breite der Legitimation durch die Mitgliederversammlung ein wichtiger Aspekt der Handlungsfähigkeit. Nicht wenige Mitglieder beklagen, dass die Präsenz bei den Mitgliederversammlungen vor allem in Jahren, in denen weder Wahlen noch Beitragserhöhungen anstehen, viel zu gering ist.  Um die Entscheidungen in den Mitgliederversammlungen auf eine breitere Basis zu stellen, schlägt der Vorstand eine begrenzte Möglichkeit der Stimmrechtsübertragung vor.  

§ 6, Neufassung der Ziffern 3 bis 6:

3. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung und kann für ein in der Satzung vorgesehenes Amt gewählt werden. Sollte ein Mitglied an der Mitgliederversammlung nicht teilnehmen können, kann es ein anderes ordentliches Mitglied mit der Ausübung seines Stimmrechts bevollmächtigen.

4. Das bevollmächtigte Mitglied muss einen aktiven Mitgliedsstatus haben und darf max. zwei Vollmachten ausüben. Es darf keine Untervollmachten vergeben. Ferner muss das bevollmächtigte Mitglied die schriftliche Vollmacht(en) zu Beginn der Mitgliederversammlung dem Protokollführer vorlegen.  

5. Stellt sich ein ordentliches Mitglied zur Wahl, ist dabei aber selbst nicht anwesend, ist seine Wahl nur möglich, wenn das ordentliche Mitglied vor der Wahl schriftlich seine Kandidatur erklärt und geäußert hat, dass es im Falle seiner Wahl das Amt annimmt. Nur ordentliche Mitglieder sind zur Stellung von Anträgen gemäß § 10 (4) und (5) befugt.

6. Ein Mitglied kann im Golfclub Hösel nicht mehrere Vereinsämter gleichzeitig bekleiden.

Hierdurch soll erreicht werden, dass in den Mitgliederversammlungen mehr Stimmen abgegeben werden, zugleich aber Stimmrechtsbündelungen ausgeschlossen werden.  Vollmachten sollen nach Ansicht des Vorstands von aktiven Vereinsmitgliedern ausgeübt werden. Sie kennen die Bedürfnisse des Vereins und werden zukunftsorientierte Entscheidungen treffen. Kein stimmberechtigtes Mitglied wird durch die Möglichkeit der Vollmachtsgewährung in seinen Rechten eingeschränkt. Es erhält neben der persönlichen Teilnahme an der Mitgliederversammlung mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung zusätzlich die Möglichkeit, sich von einer Vertrauensperson vertreten zu lassen und dieser ggf. auch Stimmrechtsweisungen zu erteilen. Hierin sieht der Vorstand eine Stärkung der Mitgliederrechte und die Chance, dass in Zukunft mehr Mitglieder ihr Stimmrecht ausüben.

Ein weiterer Punkt, der eine zeitgemäße Anpassung erfordert, ist das Thema Mitgliedschaft unseres Vereins in anderen Organisationen. Die Entscheidung darüber liegt nach der gültigen Satzung allein bei der Mitgliederversammlung. Da für die Beantragung von Fördermitteln oft die Zugehörigkeit zu örtlichen Sportverbänden vorgeschrieben ist, Fördermittel aber in der Regel sehr schnell erschöpft sind, verhindert ein erst durch die Mitgliederversammlung zu genehmigender Beitritt zu einem Sportverband eine schnelle Antragsstellung. Die begrenzte Verlagerung einer Beitrittsentscheidung auf den Vorstand würde diese Hemmnis beseitigen. Der Vorstand schlägt deshalb der Mitgliederversammlung eine Anpassung vor:

§3 

1. Der Verein kann Sportverbänden beitreten, soweit dies seine satzungsgemäßen Zwecke fördert.  Über einen solchen Beitritt entscheidet der Vorstand.                     

2. Über die anderen Beitritte entscheidet die Mitgliederversammlung.

Wie eingangs erwähnt, verfolgen die vorgeschlagenen Satzungsänderungen nur einen Zweck: die Handlungsfähigkeit des Vereins auch unter erschwerten Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Der Vorstand hofft deshalb auf eine breite Zustimmung der Mitglieder zu diesen Vorschlägen.

Vereinsregister AG Düsseldorf: VR 20527
Umsatzsteuer-Identnummer: DE 121637833

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