Liebe Mitglieder,
Sie haben sicher der Presse die Wiedereröffnung der Golfplätze in einigen Bundesländern entnommen. In den letzten Wochen gab es seitens der Golffachverbände einen intensiven Austausch mit den zuständigen Behörden, mit der Zielsetzung der Lockerung der Beschränkung für die Golfplätze.
Wir wissen weder, ob in der nächsten Ministerkonferenz am 30.04.2020 eine mögliche Öffnung der Golfplätze beschlossen wird - noch ist uns bekannt, zu welchem Zeitpunkt dies erfolgen könnte.
Sollte eine Öffnung der Golfplätze für Nordrhein-Westfalen beschlossen werden, gilt es, die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen und Hygienebestimmungen zu gewährleisten.
Eine wesentliche Voraussetzung für eine mögliche Eröffnung ist zu gewährleisten, dass Ansammlungen von Golfspielern auf dem Clubgelände, sei es auf dem Parkplatz, an Tee 1 , Tee 10 bzw. Tee 18 vermieden werden.
Dazu werden wir für die Zeit der notwendigen Einschränkungen ein Startzeitensystem einführen, damit Sie eine verbindliche Startzeit von daheim und unterwegs buchen können.
In dem heutigen Newsletter möchten wir Ihnen die notwendige Registrierung für die Nutzung des Buchungssystem erklären.
Sollte eine Eröffnung beschlossen werden, folgt im folgenden Newsletter die Bekanntgaben der Verhaltensregeln für den Golfplatz, das Clubhaus und die Übungsanlagen sowie eine Einführung in das Startzeitensystem.
Wir freuen uns, Sie hoffentlich bald wieder mit dem gebührenden Sicherheitsabstand auf unserer Golfanlage begrüßen zu dürfen.
Matthias Nicolaus
Geschäftsführer