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WERDEN SIE MITGLIED IM GOLFCLUB HÖSEL

Mit attraktiven Konditionen bei befristeten und unbefristeten Mitgliedschaften startet der Golfclub Hösel in das neue Jahr.

Einige gute Gründe, Mitglied des Golfclubs Hösel e.V. zu werden:

  • Als familienorientierter Golfclub bieten wir ein umfassendes Sportangebot für die gesamte Golf-Familie.
  • Zwei 18-Loch-Meisterschaftsplätze von unterschiedlicher Gestaltung ermöglichen Ihnen ein doppeltes Golfvergnügen zu jeder Jahreszeit.
  • Wir bieten unseren Mitgliedern ein interessantes Clubleben und einen finanziell gesunden Club.
  • In vier renommierten Partnerclubs des GC Hösel können Sie bis zu 5 x greenfeefrei spielen und erhalten vergünstigtes Greenfee in einigen Nachbarclubs.
  • Ihre persönlichen Gäste erhalten bei uns ein vergünstigtes Greenfee.
  • Sechs qualifizierte Golf-Trainer unterrichten Sie und begleiten Ihre golferische Entwicklung vom Anfänger zum Könner.
  • Wir bieten Ihnen faire Beitragskonditionen und attraktive Startangebote.
  • Unsere Clubgastronomie Golfers Garden verfügt über eine excellente Küche und kreiert Leckerleien für den kleinen Hunger nach der Runde bis hin zu festlichen Anlässen.
  • Sie erreichen uns schnell und sicher – durch die verkehrsgünstige Lage im Großraum Düsseldorf, Duisburg, Mülheim, Essen...

Aufnahmeordnung 2009

Aufnahmegebühren

A
Ordentliche Mitglieder
Aufnahmegebühr €
1. Einzelmitglied, unbefristet 10.400,-- / 9.400,--*
2. Ehepaarmitglied, unbefristet, 1. Person 10.400,-- / 9.400,--*
3. Ehepaarmitglied, unbefristet, 2. Person 9.600,-- / 8.600,--*
4. Zeitweiliges Mitglied, befristet, 12 Jahre 8.400,--
5. Zeitweiliges Mitglied, befristet, 96 Monate (8 Jahre) 5.800,--
6. Jugendliches Mitglied ab 18. Lebensjahr ** 250,--
B
Ordentliche Mitglieder
Ratenzahlung*** p.a.
7. Einzel-/Ehepaarmitglied 1. Person, unbefristet 1.000,--
8. Ehepaarmitglied 2. Person, unbefristet 900,--
C
Außerordentliche Mitglieder
Euro
9. Jugendliches Mitglied, bis Vollendung des 12. Lebensjahr 0,--
10. Jugendliches Mitglied, bis Vollendung des 18. Lebensjahr 150,--
11. Zeitweiliges Mitglied, befristet, 12 Monate (1 Jahr) 800,--
12. Zeitweiliges Mitglied, befristet, 48 Monate (4 Jahre) 3.000,--

* siehe Erläuterung Nr. 4
** Bis Abschluss der Ausbildung; max. bis Vollendung des 27. Lebensjahr
*** siehe Erläuterung Nr. 3

Jahresbeiträge ab dem 01.01.2011

beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 17.03.2011


Ordentliche Mitglieder
Euro
1. Einzelmitglied, unbefristet/befristet 1.320,--
2. Ehepaarmitglied, 1. Person 1.210,--
3. Ehepaarmitglied, 2. Person 1.210,--
4. Jugendliches Mitglied, ab vollendetem 18. Lebensjahr bis Abschluss der Ausbildung; max. bis Vollendung des 27. Lebensjahr 360,--
5. Einzelmitglied, passiv 440,--
6. Ehepaarmitglieder, passiv (je Paar) 770,--
7. ab vollendetem 18. Lj. bis Abschluß der Ausbildung; max. bis Vollendung des 27. Lj. - passiv 180,--

Außerordentliche Mitglieder
Euro
7. Jugendliches Mitglied, bis Vollendung des 12. Lebensjahr 60,--
8. Jugendliches Mitglied, bis Vollendung des 18. Lebensjahr 180,--
9. Zeitweiliges Mitglied, befristet, 12 Monate 1.320,--
10. Zeitweiliges Mitglied, befristet, 48 Monate 1.320,--

Erläuterungen zur Aufnahmeordnung

  1. Ergänzend gelten die Bestimmungen der Satzung und der Vereinsgeschäftsordnung in der jeweils gültigen Fassung.

  2. Als Ehepaarmitglied gelten auch Personen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.

  3. Der Aufnahmebeitrag für eine unbefristete Mitgliedschaft (unverändert 10.400 € bzw. 9.600 € für einen Ehe-/Lebenspartner) wird unter Zugrundelegung von 4 % Zinsen im Wege einer gleichbleibenden jährlichen Annuität in Höhe von 1.000 € / 900 € entrichtet. Der Aufnahmebeitrag wird auf eine Laufzeit von 13 Jahren verteilt. Unabhängig vom Zeitpunkt einer etwaigen Beendigung der Mitgliedschaft durch Kündigung ist ein Mindestbeitrag von 5.000 EUR / 4.500 EUR zu zahlen. Sofern die Kündigung erfolgt, ist das Mitglied nicht mehr verpflichtet, den Rest des Aufnahmebeitrags zu entrichten.

  4. Bei Sofortzahlung wird die Aufnahmegebühr für eine unbefristete Mitgliedschaft (A1 - A3) um 1.000 € reduziert.

  5. Ein Wechsel der befristeten Mitgliedschaften C 11, C12 und A5 in eine unbefristete Mitgliedschaft gemäß B6/B7 ist möglich. Bei Wechsel der befristeten Mitgliedschaft C11 innerhalb der Vertragslaufzeit in eine unbefristete Mitgliedschaft (A1-A3 bzw, B6 und B7) erfolgt die Vollanrechnung des bisher gezahlten Aufnahmebeitrages.

  6. a) Wenn eine befristete Mitgliedschaft gemäß A4,A5 und C12 innerhalb von zwei Jahren in eine unbefristete Mitgliedschaft umgewandelt wird, erfolgt eine volle Anrechnung der bisher gezahlten Aufnahmegebühr.

    b) Wenn eine befristete Mitgliedschaft gemäß A4, A5 und C 12 nach Ablauf von zwei Jahren in eine längerfristige Mitgliedschaft umgewandelt wird, ist der Differenzbetrag zwischen der neuen und bisherigen Aufnahmegebühr um 2,5% p.a. zu erhöhen. Hierbei wird der Zeitraum vom Beginn des bisherigen Vertrages bis zur Umwandlung zugrunde gelegt.

  7. Wenn nach Ablauf einer befristeten Mitgliedschaft gemäß C 11 erneut eine mit 12 Monaten befristete Mitgliedschaft erworben wird, so beträgt die Aufnahmegebühr 1.000,- €.

  8. Für jugendliche Mitglieder i.S. des § 4 Abs. 3 Satz 3 der Satzung des GCH, deren Mitgliedschaft durch Abschluss der Ausbildung bzw. durch Erreichen der Altersgrenze beendet ist und die unmittelbar eine unbefristete, ordentliche Mitgliedschaft beantragen, beträgt der Aufnahmebeitrag bezogen auf den jeweils zum Zeitpunkt der Aufnahme gültigen Aufnahmebeitrag eines ordentlichen Mitgliedes:

Vereinzugehörigkeit bis zur Stellung des Aufnahmeantrages gem. § 4 Abs. 3 Satz 3 der Satzung

ab 5 Jahre
ab 10 Jahre
ab 15 Jahre

v.H. des Aufnahmebeitrages eines ordentlichen Mitgliedes


70
40
10

Der Vorstand kann Ratenzahlungen der Aufnahmebeiträge vereinbaren.

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